Nicht erst seit dem 24. Mai 2018 und dem Inkrafttreten des novellierten EKD-Datenschutzgesetzes beschäftigen sich Kommunikator*innen, Mitarbeitende in Kirchengemeinden, der kirchlichen Verwaltung, Einrichtungen, Werken und Menschen wie Sie und ich sich mit Fragen des Datenschutzes.

An vielen Stellen gibt es Unsicherheiten, was noch erlaubt ist, wie dem Recht der Einzelperson an seinen/ihren Daten Rechnung getragen werden kann und dabei weiterhin auch im Social Media-Kontext „arbeitsfähig“ zu sein.

Fachliche Auskunft bei Einzelanfragen erhalten Sie bei den Örtlich Beauftragten für den Datenschutz in den Hamburger Kirchenkreisen (West/SH bzw. Ost), ggf. gibt es diese Position sogar in Ihrer Kirchengemeinde vor Ort.

Aktuelle Informationen zum kirchlichen Datenschutz finden Sie auf der Seite des Datenschutzbeauftragten der Nordkirche sowie auf der entsprechenden Website der EKD.